Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Team

Beispielhafte Verordnung:

  • Heilmittelverordnung für Ergotherapie 
  • Heilmittel: motorisch-funktionelle Behandlung mit ergotherapeutischer Schiene                        
  • Behandlungsfrequenz: 1-3 x/Woche
  • Diagnosen: alle Diagnosen, die unter der Gruppe SB1 zu finden sind. 

Besonderheit: Handpatienten können dank der Diagnosegruppe SB1 mit einer Blankoverordnung budgetneutral versorgt werden. 

 

Wir stehen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und stimmen die Versorgung bei Bedarf gerne direkt mit Ihrer Praxis ab.
 

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